Mittwoch, Juni 24, 2009

Ohne vernünftigen Grund

Es ist der Albtraum jeder anständigen deutschen Stadtverwaltung. Nur weil man mal was ohne vernünftigen Grund tut (was nicht eben eine krasse Ausnahme seien soll) wird man gleich vor Gericht gestellt und am Ende auch noch verurteilt. Die Leute aus dem Tiefbauamt gucken schon ganz ängstlich. Keine Sorge. Auch größere Erdaushubbewegungen die sich völliger Zweckfreiheit erfreuen werden von der Justiz weiterhin toleriert. Beim Hinmetzeln von Wirbeltieren ist allerdings zukünftig mehr Sorgfalt geboten.

Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal Magdeburgs ist jetzt nämlich die Tatsache, dass unser Zoodirektor Kai Perret als Angeklagter vor Gericht steht. Der Vorwurf lautet nicht auf Beleidigung von Stadträten - dieser Bereich wurde in der Vergangenheit gewissenhaft von den Theaterschaffenden in löblichster Weise betreut - sondern auf die "vorsätzliche Tötung von Wirbeltieren" .. "ohne vernünftigen Grund". Das ist schon ein ganz schön toter ..ähm .. dicker Hund. Die vom Zoodirektor auch weiterhin betriebene skurrile Imagekampagne, wonach die Tötung dreier kleiner knuddeliger Tigerbabys ein Meilenstein in der Geschichte des Artenschutzes ist, wird auch durch stereotype Wiederholung nicht eben sinnvoller. (Andere Zoos verdienen mit Knut und Co. richtig Kohle - in Magdeburg fragen Pelzhändler bei der Zooverwaltung nach Nachschub.)

Erstaunlich ist, wie konsequent der Zoodirektor den ethischen (und auch strafrechtlichen) Aspekt seines Tuns ausblendet. Selbstverständlich war die Tötung der Tiger nicht durch den Artenschutz begründet. Dies wäre ja nur dann der Fall, wenn es zum Töten der rassisch für unrein befundenen Wollknäul keinerlei gangbare Alternative gegeben hätte. Der Verkauf wäre möglich gewesen - dies wollte man den Tieren aber nicht zumuten. Ähm? Sonst ist aber alles frisch? Selbst wenn der Zoo auf Dauer Mehrkosten gehabt hätte - Pech gehabt! Eigentum verpflichtet!

Um es nochmal an einem Beispiel zu erläutern. Wenn Oma Koslowski nicht aufgepasst hat und Fiffi fünf ausgewachsene Schweinswalmischlinge wirft, darf Oma nicht im Innenhof des Heims mit dem ererbten Spritzbesteck oder kleinkalibrigen Waffen ein Massaker unter den possierlichen Rackern anrichten. Dies gilt auch dann, wenn sie ein Schreiben der Heimleitung vorlegt, wonach die Haltung von Rudeln in Vierbettzimmern nicht so gern gesehen wird. Der Grund zur Abschaffung (hier Einhaltung der Heimordnung, da Artenschutz - oder eigentlich Vermeidung von Kostenaufwuchs) ist zwar vernünftig, nicht jedoch die vermeidbare Tötung. Gerade als Zoodirektor sollte man diesen Unterschied verstehen.

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