Dienstag, Mai 22, 2007

Passangelegenheiten

Wenn man sich als Stadtverwaltung blamieren kann, sollte man diese Chance natürlich nicht ungenutzt verstreichen lassen. Die verblüfften Bürger können derzeit mit atemloser Spannung verfolgen, wie sich die verschiedenen Organe der Stadt bei der Frage des Magdeburg-Passes eifrigst beharken. Der Pass, der übrigens gar nicht zur Ausreise aus dem Stadtgebiet oder gar der Ostzone berechtigt, dient dazu, sozial weniger erhaben gestellte Bürger etwas billiger ins Schwimmbad zu bringen. Nun hat sich der Stadtrat trotz Haushaltssperre gönnerhaft gezeigt und im April beschlossen, das Dokument zur Vermeidung einer revolutionären Situation unter der hungergeplagten Bevölkerung trotzdem zu verteilen. Eine gewisse Sinnhaftigkeit ist dem Beschluss nicht abzusprechen.

Nun wetterte aber der Oberbürgermeister Lutz Trümper von seinem Thron und hetzte den bibbernden Stadträten seine weithin gefürchtesten Bediensteten auf den Hals. Das Rechtsamt: Anders als bei Schwerbeschädigten ist die Ermäßigung für sozial Schwache eine freiwillige Leistung und damit in Zeiten der Haushaltssperre tabu! .... ? .... Basta! Der Stadtratsbeschluss soll von der königlichen Verwaltung nicht umgesetzt werden. Sozialschwache Schwerbeschädigte sind natürlich etwas verunsichert. Dürfen etwa vermögende Schwerbeschädigte verbilligt rein, die sozialschwachen dieser Zunft aber nicht? Ähm.. Nein. Im Rahmen eines Gottesurteils per gewürfelter Habichtknochen konnte klar ermittelt werden, dass Ermäßigungen für Schwerbeschädigte keine Ermäßigungen sind, sondern ... nun ja ... irgendwie mit den 10 Geboten auf die Erde kamen. Daher natürlich auch keine freiwillige Leistung! Also trotz Spardiktat möglich. Iss ja klar. Anders, wenn man kein Geld hat. Dann will die Stadt von einem auch keinen verbilligten Eintritt. Lieber gar keinen - bleibt das Schwimmbad eben weniger genutzt. Die Abnutzung der Fliesen durch Sozialschwache geht ja auch mächtig ins Geld.

Um dem Ganzen etwas Würze zu geben, hat sich die Volksstimme zu einem lustigen Spässchen entschlossen. Sie teilte heute mit, es habe doch schließlich im Januar 2006 einen Beschluss des Rates gegeben, wonach Arbeitslosengeld II- Bescheide in Zeiten noch nicht genehmigten Haushaltes als Ersatzpass gelten sollen. Volksstimme: "Alg-II-Empfänger können sich an Eintrittskassen von Bädern und anderen städtischen Einrichtungen auf diesen Beschluss berufen und die Pass-Ermäßigung einfordern." Na wenns in der Zeitung steht wirds stimmen. Da brechen für die städtischen Kassenwärter harte Zeiten an!

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3 Comments:

Anonymous Anonym said...

Hallo, nur der Form halber: bei "beharken" ist ein "r" dazwischengerutscht ... Gruß vom Dr.-Uwe-Küster-die-Treppe-runter-Schubser :O

9:42 PM  
Anonymous Anonym said...

Nur der Ordnung halber:

"beharken" wird mit einem "r" geschrieben... ;-)

Anno Nühm ;-)

11:26 PM  
Blogger Hildegunst said...

Also gemeint ist wildes Aufeinandereindreschen mit dem Gartengerät Harke. Daher erschien "beharken" und das dort enthaltene r irgendwie angemessen.

3:17 PM  

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