Donnerstag, Februar 01, 2007

Wenn Zöllner helfen

Recherche ist doch was für Luschen! Mal ehrlich! Derzeit kocht die Volksseele, die Leserbriefschreiber überschlagen sich, als Verwaltungsrichter kann man in Magdeburg nicht mehr vor die Tür. Schuld ist letztlich der Spiegel, diese Schreckschusswaffe der Demokratie und, ja leider, auch die Magdeburger Volksstimme. Beide vermeideten die Einholung näherer Informationen.

Vor zwei Jahren eilte ein im Dienst befindlicher Zöllner, ganz schick in Uniform, einer Frau zu Hilfe, die von einem Mann verprügelt wurde. Lohn der guten Tat waren Schürfwunden und eine Bissverletzung. Die Anerkennung der Verletzung als Dienstunfall blieb dem braven Beamten jedoch versagt, da das Retten von Leuten gerade mal nicht zum Dienst gehört. Klingt reichlich schräg.

Dementsprechend stürzte sich der Spiegel auf die Sache und geißelte eifrig. Die Volksstimme trottete hinter her. Der Volksstimme-Reporter Winfried Borchert schrieb einen gesalzenen Kommentar: Untergang des Abendlandes, armer Zöllner, muss nun alles selber zahlen, verrückte Juristen - also nicht wörtlich, aber so sinngemäß. Die Leserbriefe schreibenden Bürger danach: ordnungsgemäß empört.

Bei der ganzen Erregung wurde von den diensthabenden Journalisten lediglich eine winzige kleine Kleinigkeit übersehen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz! Immer wenn jemand zu Hilfe eilt, baut sich in Deutschland um ihn herum automatisch eine gesetzliche Unfallversicherung auf. Sehr praktisch. Sehr vorbildlich! Den Journalisten und den Interessenvertretern des Zolls leider gänzlich unbekannt. Die rufen unisono nach einer Gesetzesänderung. Ihnen schwebt somit folgendes Modell vor:

Malermeister X schickt Lehrling Y zur Post. Dort trifft Y Stadtrat H, der gerade Galeristin B übel an den Haaren zieht. Y greift ein, wird jedoch leider von einer Kamera des zufällig anwesenden lokalen Fernsehsenders M am Kopf getroffen. Wer zahlt die Behandlungskosten? Nach Ansicht von Spiegel und Volksstimme sinnvoller Weise Malermeister X. Der würde zwar kugelrunde Augen machen, aber was soll`s. Presse und Leser können nicht irren! (An dieser Stelle würde die Leserbrief- und Kommentarseite übrigens die Unsinnigkeit geißeln und eine Änderung der gesetzlichen Regelung fordern!)

Nein, nein, nein. Das bisherige System macht da schon Sinn. Jeder Bürger ist bei Hilfeleistung in gleicher Weise versichert. Wieso sollte ein Mitarbeiter des Zolls anders behandelt werden, als jemand vom Veterinäramt? Journalisten sind nicht immer die besseren Politiker!

Zur Ehrenrettung der Volksstimme sei angemerkt, dass diese heute auf Seite 2 den stark verschüchterten Kommentar der Unfallkasse Sachsen-Anhalt abdruckte: Aber wir zahlen doch alles!

Labels: , ,

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Tja, das Problem mit dem Dienstunfall.

Zum einen hätte der Zöllner den Täter vor dem Zugriff fragen sollen, ob dieser etwas zu verzollen hätte, um bei der dann eingetretenen Verletzung die Chancen der Anerkennung als Dienstunfall deutlich zu erhöhen.

Zum anderen kennt man ja die wahren Absichten des Zöllners nicht, die er mit der Klage verfolgt hatte, quasi das Fernziel. Vielleicht wollte er mit der Anerkennung des Dienstunfalls vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden oder - da ihm die Gnade des Ruhestandes sicher nicht so ohne Weiteres erwiesen worden wäre - sonstige dienstliche Vorteile daraus ziehen...

Wer weiß, wer weiß?!?

Mit der gesetzlichen Unfallversicherung ist das jedenfalls nicht möglich.

Manno DeLarossa

2:52 AM  

Kommentar veröffentlichen

<< Home

Google
 
Web hildegunst.blogspot.com